Welcher Pflegegrad steht Ihnen zu?

Mit unserem Pflegegradrechner verschaffen Sie sich in wenigen Minuten eine erste Einschätzung – kostenlos, unverbindlich und ohne Anmeldung. So wissen Sie, wo Sie stehen, bevor der Antrag gestellt wird.

Pflegegradrechner

Symbolischer Zusammenhalt

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Rund um Antrag, Begutachtung und Leistungen tauchen immer wieder dieselben Fragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten

Maßgeblich ist, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigt — nicht die Diagnose. Der Medizinische Dienst begutachtet dafür sechs Bereiche: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie die Gestaltung des Alltags. Daraus ergibt sich eine Punktzahl zwischen 0 und 100. Ab 12,5 Punkten gilt Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent.

Der Rechner nutzt dieselbe Systematik und dieselben Punktetabellen wie die offizielle Begutachtung und gibt Ihnen dadurch eine realistische Orientierung. Er ersetzt aber weder ein persönliches Beratungsgespräch mit uns noch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Den tatsächlichen Pflegegrad stellt ausschließlich Ihre Pflegekasse nach einem offiziellen Verfahren fest. Nutzen Sie das Ergebnis als Ausgangspunkt — für alles Weitere sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

Der Antrag geht an Ihre Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt — wichtig ist das Datum, denn die Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung. Anschließend meldet sich der Medizinische Dienst für einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause. Bereiten Sie diesen Termin gut vor: Führen Sie vorher einige Tage ein Pflegetagebuch und lassen Sie sich von einer vertrauten Person begleiten.

Ab Pflegegrad 2 können Sie zwischen Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige und Pflegesachleistungen für einen ambulanten Dienst wählen — oder beides kombinieren. Dazu kommen unter anderem der monatliche Entlastungsbetrag, ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse für Hausnotruf und Wohnraumanpassung. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, wohl aber den Entlastungsbetrag und die Zuschüsse. Welche Beträge in Ihrem Fall gelten, zeigt Ihnen der Rechner direkt im Ergebnis.

Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen — das lohnt sich häufiger, als viele denken. Fordern Sie zunächst das vollständige Gutachten an und vergleichen Sie es mit Ihrem Alltag: Oft wird der Hilfebedarf bei guten Tagen erfasst oder Unterstützung übersehen, die längst selbstverständlich geworden ist. Ein Pflegetagebuch und ärztliche Unterlagen stärken den Widerspruch. Wir schauen uns Ihren Bescheid gern gemeinsam mit Ihnen an.

Wissenswertes über den Pflegegradrechner

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Unterstützung Ihnen und Ihren Liebsten zusteht, doch der Weg dorthin wirft oft Fragen auf. In unseren Artikeln erklären wir Schritt für Schritt, was Sie wissen müssen: von der Begutachtung über die Antragstellung bis zu den Leistungen. Verständlich, praxisnah und immer auf Augenhöhe.

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