Auch bei einem Kind mit ADHS kann grundsätzlich ein Pflegegrad infrage kommen. Entscheidend ist jedoch nicht die Diagnose allein. Bewertet wird, ob gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen dazu führen, dass das Kind dauerhaft deutlich mehr Unterstützung benötigt, als bei einem altersentsprechend entwickelten Kind zu erwarten wäre.
Bei ADHS können sich solche Unterschiede beispielsweise bei der Tagesstruktur, der Gefahreneinschätzung, der Selbstversorgung oder der Gestaltung des Alltags zeigen. Ob diese Schwierigkeiten tatsächlich zu einem Pflegegrad führen, hängt immer von ihrer Art, Häufigkeit und Ausprägung sowie von der Gesamtbewertung im Begutachtungsverfahren ab.
Für Eltern ist deshalb vor allem eines wichtig: Nicht nur die Diagnose oder die allgemeine Belastung der Familie beschreiben, sondern konkrete Alltagssituationen, in denen das Kind aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen zusätzliche Anleitung, Beaufsichtigung oder Unterstützung benötigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch ein Kind mit ADHS kann grundsätzlich einen Pflegegrad erhalten.
- Die Diagnose ADHS allein führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad.
- Bei Kindern wird der Unterstützungsbedarf mit dem von altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen.
- Relevant sind konkrete gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Alltag.
- Wiederkehrende Beispiele aus einer gewöhnlichen Woche sind für die Vorbereitung meist hilfreicher als allgemeine Aussagen.
- Aus ADHS lässt sich kein bestimmter Pflegegrad pauschal ableiten.
Kann ein Kind mit ADHS einen Pflegegrad bekommen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Nach § 14 SGB XI liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten bestehen, deshalb Hilfe durch andere erforderlich ist und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält. Dabei können körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt werden.
Für Kinder gilt zusätzlich eine wichtige Besonderheit. Nach § 15 Abs. 6 SGB XI werden ihre Fähigkeiten und ihre Selbstständigkeit mit denen altersentsprechend entwickelter Kinder verglichen. Normale Unterstützung, die ein Kind aufgrund seines Alters ohnehin benötigt, begründet daher für sich genommen keinen Pflegegrad. Entscheidend ist der gesundheitlich bedingte zusätzliche Bedarf.
Die allgemeinen Besonderheiten eines Pflegegrads bei Kindern werden in unserem Grundlagenartikel ausführlicher erklärt. Für ADHS ist vor allem wichtig, diese Grundsätze auf den konkreten Familienalltag zu übertragen.
Warum die Diagnose ADHS allein nicht über den Pflegegrad entscheidet
ADHS kann sich unter anderem durch ausgeprägte Unaufmerksamkeit, Impulsivität und Hyperaktivität zeigen. Wie stark einzelne Kinder dadurch im Alltag beeinträchtigt sind, kann sich jedoch erheblich unterscheiden.
Ein Kind kann beispielsweise trotz ADHS viele Alltagsaufgaben altersentsprechend selbstständig erledigen. Ein anderes Kind benötigt bei vergleichbaren Tätigkeiten wiederholt Anleitung, Beaufsichtigung oder unmittelbares Eingreifen einer erwachsenen Person.
Für die Pflegebegutachtung ist deshalb nicht entscheidend, dass im Arztbericht „ADHS“ steht. Relevant ist, welche gesundheitlich bedingten Auswirkungen tatsächlich auf die Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Kindes bestehen.
Auch die Frage „Welchen Pflegegrad bekommt ein Kind mit ADHS?“ lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Die gesetzlichen Pflegegrade werden anhand des individuellen Begutachtungsergebnisses festgestellt und nicht einer bestimmten Diagnose zugeordnet.
Welche Alltagssituationen bei ADHS für die Begutachtung relevant sein können
Ob eine Alltagssituation für die Begutachtung Bedeutung hat, hängt davon ab, ob sie Ausdruck einer gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung ist und wie sie sich im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern darstellt.
Tagesablauf und Struktur
Manche Kinder mit ADHS haben erhebliche Schwierigkeiten, mehrere Handlungsschritte nacheinander umzusetzen oder ihren Tagesablauf altersentsprechend zu strukturieren.
Relevant kann beispielsweise sein, wenn ein Kind morgens nicht nur gelegentlich erinnert werden muss, sondern einzelne Schritte wie Anziehen, Zähneputzen, Frühstücken und das Packen notwendiger Dinge regelmäßig nacheinander erklärt, angestoßen oder begleitet werden müssen.
Auch Übergänge können eine Rolle spielen. Dazu gehört beispielsweise der Wechsel vom Spielen zum Abendessen oder von einer Freizeitaktivität zur Vorbereitung auf das Schlafengehen.
Entscheidend ist dabei immer der Altersvergleich. Auch Kinder ohne ADHS benötigen Anleitung. Für die Begutachtung ist die Frage, ob Art und Umfang der notwendigen Unterstützung deutlich über das hinausgehen, was bei Gleichaltrigen üblich wäre.
Impulsivität, Gefahren und Beaufsichtigung
ADHS kann mit impulsivem Verhalten verbunden sein. Für die Begutachtung kann relevant sein, wenn ein Kind Risiken und Gefahren aufgrund gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen nicht altersentsprechend erkennen oder einschätzen kann oder wenn sich ein regelmäßig erforderliches Eingreifen in anderen Kriterien des Begutachtungsinstruments abbildet. Entscheidend ist nicht die Beaufsichtigung als solche, sondern die zugrunde liegende Beeinträchtigung und ihre Berücksichtigung nach den festgelegten Begutachtungskriterien.
Eine pauschale Aussage wie „Mein Kind muss ständig beaufsichtigt werden“ ist jedoch wenig aussagekräftig. Hilfreicher ist es zu beschreiben, in welchen Situationen eine erwachsene Person eingreifen muss, wie häufig dies vorkommt und was ohne die Unterstützung passieren würde.
Selbstversorgung
Auch Tätigkeiten wie Waschen, Zähneputzen, Anziehen sowie Essen und Trinken können eine Rolle spielen.
Ein Kind kann eine Tätigkeit körperlich grundsätzlich ausführen und trotzdem regelmäßig personelle Unterstützung benötigen. Beispielsweise kann es notwendig sein, mehrere Einzelschritte immer wieder anzustoßen, bei der Durchführung zu bleiben oder die Tätigkeit zu kontrollieren.
Nicht jede Erinnerung ist automatisch pflegegradrelevant. Entscheidend sind Alter, Häufigkeit, Intensität und der tatsächliche gesundheitlich bedingte Unterstützungsbedarf.
Verhalten und emotionale Regulation
Im Begutachtungsinstrument werden auch Verhaltensweisen und psychische Problemlagen betrachtet, wenn deswegen regelmäßig personelle Unterstützung erforderlich ist.
Bei einem Kind mit ADHS können beispielsweise wiederkehrende Situationen von Bedeutung sein, in denen aufgrund gesundheitlich bedingter Verhaltensprobleme eine erwachsene Person regelmäßig beruhigen, begrenzen, begleiten oder eingreifen muss.
Dabei sollte nicht jede familiäre Auseinandersetzung oder altersübliche emotionale Reaktion als Pflegebedarf dargestellt werden. Entscheidend ist wieder die konkrete Abweichung vom altersüblichen Entwicklungsstand.
Schule, Freizeit und soziale Kontakte
Schulische Schwierigkeiten allein führen nicht zu einem Pflegegrad. Eine schlechte Note, Konzentrationsprobleme im Unterricht oder ein erhöhter Lernaufwand sind für sich genommen keine eigenen Kriterien der Pflegebegutachtung.
Allerdings können sich dahinter Beeinträchtigungen verbergen, die auch in den gesetzlich betrachteten Lebensbereichen auftreten. Relevant kann beispielsweise sein, wenn das Kind auch außerhalb der Schule seinen Tagesablauf nicht altersentsprechend gestalten, Aktivitäten nicht selbstständig beginnen oder beenden oder soziale Kontakte nur mit umfangreicher Unterstützung bewältigen kann.
Welche Bereiche der Pflegebegutachtung bei ADHS eine Rolle spielen können
Bei der Pflegebegutachtung werden insgesamt sechs gesetzlich festgelegte Lebensbereiche betrachtet. Dazu gehören Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Bei ADHS können je nach individueller Situation insbesondere folgende Bereiche Berührungspunkte haben:
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten, beispielsweise bei der Erkennung von Risiken und Gefahren,
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
- Selbstversorgung,
- der selbstständige Umgang mit Medikamenten oder anderen krankheits- und therapiebedingten Anforderungen,
- Gestaltung des Tagesablaufs und sozialer Kontakte.
Das bedeutet nicht, dass ADHS in diesen Bereichen automatisch zu Punkten führt. Die Begutachtung richtet sich nach den jeweils festgelegten Kriterien und danach, welche Beeinträchtigungen tatsächlich vorliegen.
Die sechs Bereiche und ihre Bewertung erklären wir ausführlicher im Beitrag zur Pflegebegutachtung und den sechs Lebensbereichen.
Wie lässt sich zusätzlicher Unterstützungsbedarf konkret beschreiben?
Statt allgemeiner Aussagen wie „Mein Kind braucht ständig Hilfe“ oder „Mein Kind ist sehr impulsiv“ sind konkrete Beschreibungen hilfreicher. Eltern können zum Beispiel erklären: „Morgens müssen die Schritte Anziehen, Zähneputzen und Frühstücken einzeln angestoßen und mehrfach erinnert werden.“
Auch andere konkrete Alltagssituationen können den Unterstützungsbedarf nachvollziehbarer machen. Zum Beispiel: „In bestimmten Alltagssituationen muss regelmäßig unmittelbar eingegriffen werden, weil Gefahren trotz vorheriger Erklärung nicht ausreichend berücksichtigt werden.“ Oder: „Übergänge zwischen Tätigkeiten müssen täglich angekündigt und begleitet werden, weil das Kind den Wechsel ohne Unterstützung häufig nicht bewältigt.“
Diese Beispiele sagen nicht voraus, ob ein Pflegegrad festgestellt wird. Sie zeigen lediglich, wie sich tatsächlicher Unterstützungsbedarf konkreter beschreiben lässt.
Hilfreich ist außerdem, nicht nur besonders schwierige Tage auszuwählen. Eine gewöhnliche Woche vermittelt meist ein realistischeres Bild davon, wobei Unterstützung regelmäßig erforderlich ist.
Wie können Eltern sich auf die Pflegebegutachtung vorbereiten?
Für die Vorbereitung kann es sinnvoll sein, einige Tage oder Wochen bewusst darauf zu achten, welche Tätigkeiten das Kind selbstständig bewältigt und wo zusätzliche Unterstützung notwendig ist.
Dabei können Eltern sich beispielsweise fragen:
- Was gelingt meinem Kind vollständig selbstständig?
- Wann reicht eine kurze Erinnerung?
- Wann muss eine Tätigkeit Schritt für Schritt angeleitet werden?
- Wann muss eine erwachsene Person tatsächlich eingreifen?
- Wie häufig tritt die Situation auf?
- Was passiert, wenn die Unterstützung ausbleibt?
- Benötigen gleichaltrige Kinder normalerweise eine vergleichbare Unterstützung?
Je nach Situation können vorhandene ärztliche Berichte, Therapieberichte, Informationen über Medikamente sowie Entwicklungs- oder Förderberichte hilfreich sein. Eine starre Pflichtliste gibt es dafür nicht; wichtig sind Unterlagen, die die gesundheitliche Situation und ihre Auswirkungen auf den Alltag nachvollziehbar machen können. Auch offizielle Informationen für Eltern empfehlen eine frühzeitige Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung.
Eine kurze Dokumentation kann ebenfalls helfen. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Probleme zu sammeln, sondern den tatsächlichen Alltag nachvollziehbar festzuhalten.
Was sollten Eltern bei der Begutachtung beachten?
Ziel sollte nicht sein, einen zuvor gewünschten Pflegegrad „zu beweisen“. Die Aufgabe der Begutachtung besteht darin, die vorhandenen Beeinträchtigungen nach den gesetzlichen Kriterien einzuschätzen.
Deshalb ist es sinnvoll,
- nicht nur Diagnosen aufzuzählen,
- konkrete Situationen statt allgemeiner Formulierungen zu nennen,
- den gewöhnlichen Alltag zu beschreiben,
- Schwierigkeiten nicht zu verharmlosen,
- sie aber auch nicht stärker darzustellen, als sie üblicherweise auftreten,
- sowohl vorhandene Fähigkeiten als auch tatsächlichen Unterstützungsbedarf zu erklären.
Auch der Zeitaufwand der Eltern wird nicht einfach in Pflegeminuten addiert. Im heutigen Begutachtungsinstrument stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten der betroffenen Person in den gesetzlich definierten Bereichen im Mittelpunkt.
Unterstützung beim Pflegegrad bei ADHS in Waghäusel und Umgebung
Beim Antrag auf einen Pflegegrad entstehen für Familien häufig nicht nur fachliche, sondern auch organisatorische Fragen. Der Betreuungsdienst Schimana unterstützt Familien aus Waghäusel und der näheren Umgebung beispielsweise dabei, Unterlagen zu ordnen, Formulare gemeinsam zu bearbeiten und eine erste Orientierung zu Fragen rund um Pflegegrad und mögliche Leistungen zu erhalten.
Auch eine strukturierte Beschreibung des Unterstützungsbedarfs kann dabei hilfreich sein. Welche Unterstützung im Familienalltag darüber hinaus sinnvoll und möglich ist, richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den vereinbarten Leistungen.
Wichtig ist die klare Abgrenzung: Der Betreuungsdienst Schimana entscheidet nicht über den Pflegegrad und kann keine Bewilligung oder bestimmte Leistung garantieren. Die Entscheidung trifft die zuständige Pflegekasse auf Grundlage des vorgeschriebenen Begutachtungsverfahrens.
Fazit: Entscheidend ist der zusätzliche Unterstützungsbedarf im Alltag
Ein Kind mit ADHS kann grundsätzlich einen Pflegegrad erhalten. Aus der Diagnose allein lässt sich jedoch weder ableiten, ob ein Pflegegrad festgestellt wird, noch welcher Pflegegrad infrage kommt. Entscheidend sind die konkreten gesundheitlich bedingten Auswirkungen auf Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Vergleich zu altersentsprechend entwickelten Kindern.
Für Eltern ist es deshalb sinnvoll, wiederkehrende Alltagssituationen möglichst konkret zu beobachten und zu beschreiben: Wo reicht eine Erinnerung, wo ist Anleitung notwendig und wann muss eine erwachsene Person tatsächlich eingreifen?
Familien aus Waghäusel und Umgebung, die Fragen zur Beantragung eines Pflegegrades, zur Vorbereitung ihrer Unterlagen oder zu möglichen Unterstützungsangeboten haben, können ihre individuelle Situation in einem unverbindlichen Gespräch mit uns besprechen.
Stand der Informationen: September 2026
Quellen
- Gesetze im Internet: § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- Gesetze im Internet: § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- Bundesministerium für Gesundheit: Begutachtung in der Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- gesund.bund.de: ADHS – Symptome, Ursachen und Behandlung
- gesund.bund.de: Pflegeleistungen für Kinder

